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MURRAY-FRANK

Murray, Frank & Sailer LLP, ehemals unter den Namen RABIN, MURRAY & FRANK LLP und RABIN & PECKEL LLP tätig, gehört zu den führenden Anwaltskanzleien, die sich auf die Prozessführung bei Wertpapierbetrug spezialisiert haben. Die Kanzlei kann auf hervorragende Erfolge zurückblicken und hat für Anleger sowohl in Sammelklagen als auch in Verfahren bezüglich Privatplatzierungen, die im Namen betrogener Anleger erhoben wurden, Hunderte von Millionen Dollar beigetrieben. Zu den großen Fällen, in denen wir mit Erfolg im Namen von Anlegern tätig waren, gehören unter anderem Folgende:

· In re Royal Ahold Sec. Litig. (D. Md.) (1,1 Mrd. USD beigetrieben);

· In re Williams Sec. Litig. (N.D. Okla.) (vor kurzem wurde ein Vergleich über 311 Mio. USD geschlossen);

· In re Merrill Lynch Inc. Research Reports Sec. Litig. (S.D.N.Y.) (vor kurzem wurde ein Vergleich über 125 Mio. USD geschlossen);

· In re Turkcell Iletisim Hizmetleri A.S. Securities Litigation (19,2 Mio. USD beigetrieben, da die im Prospekt ausgewiesene Abwanderungsrate falsch war);

· In re JWP Inc. Securities Litigation (40 Mio. USD beigetrieben, wobei geltend gemacht wurde, dass die ausgewiesenen Finanzergebnisse niedriger waren, als angegeben);

· In re PictureTel Inc. Securities Litigation (14 Mio. USD beigetrieben, wobei geltend gemacht wurde, dass die ausgewiesenen Finanzergebnisse zu hoch waren, weil unter anderem das Inventar zu hoch angesetzt wurde);

· In re Marion Merrell Dow Inc. Securities Litigation (14 Mio. USD beigetrieben, wobei in den Forderungen geltend gemacht wurde, die Beklagten hätten unrechtmäßig behauptet, sie würden das rezeptpflichtige Medikament Seldane rezeptfrei erhältlich machen und die Umsätze hierdurch erheblich steigern);

· LaVallie v. Owens-Corning Fiberglas Corp. (10 Mio. USD beigetrieben, wobei in den Forderungen geltend gemacht wurde, die Beklagten hätten Anleger getäuscht und davon überzeugt, sie seien für die Zahlung von Ansprüchen aufgrund von Asbestschäden ausreichend versichert);

· In re USX Securities Litigation (9 Mio. USD beigetrieben, da im Prospekt der Status einer vor der International Trade Commission anhängigen Klage falsch dargelegt wurde);

· Miller v. Bonmati (9,9 Mio. USD beigetrieben, wobei in den Forderungen geltend gemacht wurde, die Beklagten hätten mit Hilfe im Wesentlich falscher und irreführender Angaben auf der Stimmrechtsvollmacht Insichgeschäfte gemacht);

· Feiner v. SS&C Tech. (8,8 Mio. USD beigetrieben, wobei in den Forderungen unter anderem geltend gemacht wurde, dass die Rolle des qualifizierten unabhängigen Emissionshauses falsch dargestellt wurde).

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