Class Action Lawyers

Wertpapierbetrug

Die Wertpapiermärkte bieten einige der einfachsten Methoden dafür, Personen zu Opfern von Betrügern zu machen. Seit der US-Kongress Anfang der 30er Jahre damit begann, Gesetze zu verabschieden, gibt es Bundeswertpapiergesetze, die Anleger von der Art von Betrügereien schützen sollen, die mit dem Zusammenbruch der Börse im Jahr 1929 einhergingen, und zwar unter anderem im Hinblick auf Aktienmanipulation, falsche Angaben von Unternehmen und irreführende Bilanzen.

Diese Gesetze sind zum Schutz von Leuten wie Ihnen vor Verlusten infolge von Wertpapierbetrug oder ordnungswidrigem Verhalten von Unternehmen da, die an Börsen wie dem Nasdaq, NYSE, AMEX oder in manchen Fällen auf anderen Aktienmärkten der Welt (LSE, DAX, CAC, DBIX, Australien, Tokio, Singapur etc.) gehandelt werden, oder auch vor ihrem Management, ihren Emissionshäusern, Buchprüfern oder Wirtschaftsprüfern. Wertpapiersammelklagen können auf vielen verschiedenen Arten von Betrug oder ordnungswidrigem Verhalten begründet sein, angefangen von falschen Angaben von Unternehmen über Erträge, Gewinne, Finanzlage, Betriebssituation oder Geschäftslage bis hin zu Manipulation bei der Rechnungslegung. Alle derartigen ordnungswidrigen Verhaltensweisen haben gemeinsam, dass sie den Kurs der Wertpapiere eines Unternehmens wie beispielsweise Aktien, Schuldverschreibungen und Optionen künstlich in die Höhe treiben. Kurz gesagt, zahlen Sie infolge dieses ordnungswidrigen Verhaltens eines Unternehmens und der künstlichen Inflation des Aktienkurses mehr, als die Wertpapiere wert sind. Wenn der Betrug oder das ordnungswidrige Verhalten aufgedeckt wird, stürzt der Kurs auf seinen tatsächlichen Wert oder einen noch darunter liegenden Betrag ab und verursacht bei Ihnen einen finanziellen Verlust. Dies ist oft das erste Anzeichen dafür, dass Sie einem Verstoß gegen ein Wertpapiergesetz zum Opfer gefallen sind. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, sofort einen erfahrenen, auf Wertpapierbetrug spezialisierten Anwalt zu der Möglichkeit zu befragen, eine Aktionärsklage, eine Klage wegen falscher Angaben von Seiten eines Unternehmens oder eine Klage wegen Wertpapierbetrugs zu erheben.

Ungeachtet dessen, wie viel Erfahrung Sie mit Investitionen haben, gibt es anscheinend immer jemanden, der sich eine Geschichte ausdenken kann, die ein ausreichendes Körnchen Wahrheit enthält, um Sie dazu zu verleiten, in das nächste großartige, erfolgreiche Unternehmen zu investieren. Die Wertpapiergesetze, die Anleger vor Aktienbetrug von Unternehmen schützen sollen, bieten Anlegern eine Methode dafür, ihre aufgrund von Betrug verlorenen Verluste ganz oder teilweise beizutreiben. Für Anleger, deren Portfolio durch einen Betrug geschädigt wurde, bedeuten die Kosten einer langwierigen Klage, mit der Anwälte Hunderte oder sogar Tausende von Stunden beschäftigt sind, Zigtausende von Dollar an Anwaltskosten und ein ungewisses Endresultat keine akzeptable Option.

MURRAY, FRANK & SAILER ist eine auf Sammelklagen auf dem Gebiet Wertpapiergesetz spezialisierte Kanzlei, die sich auf Erfolgsbasis mit diesen Fällen befasst, um Verstöße gegen das Wertpapiergesetz zu untersuchen und Prozesse wegen Wertpapierbetrugs zu führen. Die Anwaltshonorare und Auslagen werden aus dem letztendlichen Vergleich gezahlt, der in einer Sammelklage wegen Wertpapierbetrugs erhalten wird. Die Anleger behalten viel Einfluss auf den Ablauf der Prozessführung, aber die tatsächlich vom Mandanten hierfür aufzubringende Zeit beschränkt sich auf ein Mindestmaß.

Richterliche Belobigungen

MURRAY, FRANK & SAILER hat folgende richterliche Belobigungen erhalten:

Im Fall Miller v. Bonmati, Del. Ch., C.A. No. 15849, Lamb, V.C. (18. März 1999), in dem das Gericht sagte „Ich bin mit der vom Prozessanwalt der Kläger geleisteten Arbeit sehr zufrieden. Allem Anschein nach hat er bei der Handhabung einer schwierigen Situation professionelle Leistungen erbracht und, soweit das aus dem vorliegenden Protokoll ersichtlich ist, einen sehr vorteilhaften Vergleich geschlossen, mit dem diese Situation geregelt werden kann."

Im Fall Adair v. Bristol Tech. Systems, Inc., 179 F.R.D. 126 (S.D.N.Y. 1998), in dem Richter Sweet sagte, die Rechtsanwälte der Kläger seien „geschickte Rechtsbeistände und Verhandlungsführer."

Im Fall Adair v. Microfield Graphics, Inc. (D. Or. 1998), in einem Fall, in dem 47 % des geschätzten Schadens beigetrieben wurden, merkte das Gericht an: „Die Rechtsanwälte des Klägers haben bei der Durchsetzung dieser Klage hochqualitative Arbeit geleistet."

Im Fall Steffen v. Playmobil USA, Inc., Civ No. 95-2896 (E.D.N.Y.), in dem das Gericht „die Anwälte beider Seite sowohl für die gute Arbeit bei den gegenseitigen Verhandlungsgesprächen als auch für die juristischen Unterlagen gelobt [hat], die dem Gericht vorgelegt wurden."

Im Fall Kinney v. Metro Global Media, Inc., 170 F. Supp. 2d 173 (D.R.I. 2001), sagte Richter Lisi: „Mir ist bewusst, wie schwierig dieser Fall für alle Seiten war, dass viele Punkte in diesem Fall von Anfang an heiß umstritten waren, und wie extrem schwer es unter diesen Umständen war, einen Vergleich zu erzielen, und daher lobe ich Sie alle dafür, dass sie sich nach besten Kräften darum bemüht haben, einen Vergleich zu schließen. . . [und] ein meiner Ansicht nach faires, ausreichendes und angemessenes Resultat zu erzielen[.]"

Entscheidungen, die Präzedenzfälle geschaffen haben

MURRAY, FRANK & SAILER ist bei der Auslegung von Gesetzen ebenfalls führend:

Im Fall Cambridge Biotech Corp. v. Deloitte and Touche LLP, 6 Mass. L. Rptr. 367 (Mass. Super. 28. Jan. 1997), bei dem es sich um einen erstmaligen Rechtsfall handelte, hat der Superior Court of Massachusetts erstmals in Massachusetts zu Verjährungszwecken die Doktrin fortlaufender Vertretung für Buchprüfer angewendet.

Im Fall Kinney v. Metro Global Media, Inc., 170 F. Supp. 2d 173 (D.R.I. 2001), bei dem es sich um einen erstmaligen Rechtsfall handelte, hat die Kanzlei MURRAY, FRANK & SAILER im Bezirk Rhode Island die Schriftsatzmaßstäbe für Betrugsfälle gemäß dem Private Securities Litigation Reform Act [Gesetz zur Reform von Prozessen im Zusammenhang mit Privatplatzierungen] von 1995 für Forderungen gegen einen Wirtschaftsprüfer mit Erfolg dargelegt.

Im Fall Feiner v. SS&C Tech., Inc., 11 F. Supp. 2d 204 (D. Conn. 1998) wurde der Kanzlei MURRAY, FRANK & SAILER im Hinblick auf einen erstmaligen Rechtfall, der die Haftung eines qualifizierten, unabhängigen Emissionshauses für einen Börsengang betraf, Recht gegeben.

Im Fall Sclafani v. Barilla America, Inc., 2004-03542 (N.Y. App. Div.) hat MURRAY, FRANK & SAILER vor der Berufungsabteilung des Supreme Court erfolgreich dargelegt, dass § 349(d) General Business Law [Allgemeines Handelsrecht] gegen das Vorbringen des Klägers, die Verpackung von Barilla habe Verbraucher dahin gehend getäuscht, die Nudelwaren des Unternehmens werden in Italien hergestellt, keine vollständige Verteidigung bietet, und die damit Aufhebung der Klageabweisung des Prozessgerichts erwirkt.

Im Fall Adair v. Bristol Tech. Sys., Inc., 179 F.R.D. 126 (S.D.N.Y. 1998), bei dem es sich um einen erstmaligen Rechtsfall im südlichen Bezirk von New York handelte, obsiegte die Kanzlei MURRAY, FRANK & SAILER, nachdem sie überzeugend dargelegt hatte, dass die Klagebefugnis gemäß dem Securities Act [US-Wertpapiergesetz] von 1933 nicht auf Käufer beschränkt ist, die bei einem Börsengang Direktkäufe tätigen. Diese Begründung wurde später in Entscheidungen und sekundären Quellen mehr als 70 Mal zitiert.

Erfolg

MURRAY, FRANK & SAILER war unter anderem in folgenden Fällen bei Wertpapierklagen in den USA als führender oder zweiter Prozessanwalt tätig:

In re JWP Inc. Securities Litigation (S.D.N.Y.) (40 Mio. USD beigetrieben); In re Turkcell Iletisim Hizmetleri A.S. Securities Litigation. (S.D.N.Y.) (19,2 Mio. USD); In re PictureTel Inc. Securities Litigation (D. Mass.) (14 Mio. USD); In re Marion Merrell Dow Inc. Securities Litigation (W.D. Mo.) (14 Mio. USD); LaVallie v. Owens-Corning Fiberglas Corp. (N.D. Ohio) (10 Mio. USD); In re USX Securities Litigation (W.D. Pa.) (9 Mio. USD); Miller v. Bonmati (Del. Ch.) (9,9 Mio. USD); Feiner v. SS&C Tech., Inc. (D. Conn.) (8,8 Mio. USD).

Die Kanzlei MURRAY, FRANK & SAILER hat im Jahr 2004 mehr als 120 Wertpapiersammelklagen erhoben und bis 31. August 2005 über 75 Fälle eingereicht. Im „Securities Class Action: Plaintiffs’ Counsel Watch", Q2, Bericht 2005 von Verteris, wurde MURRAY, FRANK & SAILER im „Plaintiffs’ Counsel Litigation Activity Index" [Index der Prozessführungstätigkeiten der Anwälte der Kläger] und „Plaintiffs’ Counsel by Total Unique Actions" [Anwälte der Kläger nach einzigartigen Klagen insgesamt] an vierter Stelle und in „Plaintiffs’ Counsel Based on Lead Plaintiff Appointments" [Anwälte der Kläger aufgrund der Bestellungen als Hauptkläger] an fünfter Stelle aufgeführt.

Wir sind gegenwärtig unter anderem mit folgenden großen Fällen beschäftigt: Im Fall Merrill Lynch (Analyst) Securities Litigation (S.D.N.Y.) sind wir als zweiter Prozessanwalt tätig, der 24 verschiedene Wertpapiersammelklagen verfolgt, bei denen es um falsche und irreführende Analystenberichte geht; im Fall Williams Companies Securities Litigation (N.D. Okla.) sind wir als Mitglied des Führungsgremiums tätig, das Forderungen in Milliardenhöhe für Schadenersatz wegen falschen Gewinn- und Verlustrechnungen durchsetzt; im Fall Salomon (Analyst) Securities Litigation (S.D.N.Y.) sind wir als Prozessanwalt tätig, der vier verschiedene Wertpapiersammelklagen verfolgt, bei denen es um falsche Analystenberichte geht; und im Fall Coca-Cola Securities Litigation (N.D. Ga.) sind wir als zweiter Prozessanwalt tätig, der eine Gruppe von Anlegern in Coca Cola-Aktien vertritt.

MURRAY, FRANK & SAILER wurde in den letzten zwei Jahren außerdem in folgenden Fällen zum prozessführenden bzw. zweiten prozessführenden Rechtsbeistand bestellt: In re Crompton Corporation Securities Litigation (D. Conn. 2003); In re Intrabiotics Pharmaceutical Securities Litigation (N.D. Cal. 2004); In re Yukos Oil Securities Litigation (S.D.N.Y. 2004); In re Zix Corp. Securities Litigation (N.D. Tex. 2004); In re Praecis Pharmaceuticals Securities Litigation (D. Mass. 2005); In re Infineon Technologies Securities Litigation (S.D.N.Y. 2004); Lentz v. Citadel Security Software Inc. (N.D. Tex. 2005); In re Coca-Cola Securities Litigation (N.D. Ga. 2005); In re RAMP Securities Litigation (S.D.N.Y. 2005).

MURRAY, FRANK & SAILER vertritt darüber hinaus Mandanten, die in folgenden Fällen als Hauptkläger oder Repräsentant der Klägergruppe auftreten: In re Williams Companies Securities Litigation (N.D. Okla. 2002); In re Vivendi Securities Litigation (S.D.N.Y. 2002); In re Royal Ahold Securities Litigation (D. Md. 2003); In re BellSouth Securities Litigation (N.D. Ga. 2003); In re CMS Securities Litigation (E.D. Mich. 2003); In re Nokia Securities Litigation (S.D.N.Y. 2004); In re New York Community Bancorp Securities Litigation (E.D.N.Y. 2004); In re Staar Surgical Securities Litigation (C.D. Cal. 2004); und In re UICI Securities Litigation (N.D. Tex. 2004).

 

MURRAY, FRANK & SAILER LLP
Rechtsanwälte für Sammelklagen der Opfer von Wertpapierbetrug.
















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