Class Action Lawyers

Verstöße gegen das Kartellgesetz

Die Kanzlei MURRAY, FRANK & SAILER vertritt auch Unternehmen und Privatpersonen, die in Prozessen aufgrund von Verstößen gegen bundesweite und einzelstaatliche Kartellgesetze als Kläger auftreten. Verstöße gegen das Kartellgesetz gehören zu der Gruppe von Vergehen, die in den Bereich Wirtschaftsverbrechen fallen. Obwohl viele Verstöße gegen das Kartellgesetz von der Regierung verfolgt werden, weil sie als Beschränkung des freien Handels und lauteren Wettbewerbs angesehen werden, können sowohl direkte als auch indirekte Käufer oder Verbraucher Klage erheben. Das Gesetz sieht vor, dass ein obsiegender Kläger in einer auf Monopolen, monopolistischer Vorgehensweise oder wettbewerbswidrigem Verhalten begründeten Kartellrechtsklage Schadensersatz beitreiben kann, der dreimal so hoch wie der Zufallsgewinn des Unternehmens ist, das den Verstoß begangen hat. Die schlimmsten Täter, die Kartellgesetzen zuwider handeln, sind diejenigen, die Verbraucher erfolgreich dazu zwingen, für Waren und Dienstleistungen Preise zu zahlen, die höher sind als faire Preise, und sich hierdurch einen unfairen Profit verschaffen. Verbraucher oder Geschäfte, die einem derartigen wettbewerbswidrigen Verhalten zum Opfer gefallen sind und geschädigt wurden, können daher gemäß bundesweiten oder einzelstaatlichen Kartellgesetzen Klage erheben.

MURRAY, FRANK & SAILER hat außerdem Kläger in bundes- und einzelstaatlichen Sammelklagen vertreten, die auf maßgeblichen Kartellgesetzen begründet waren, und zwar unter anderem in den Fällen Infant Formula, Brand Name Pharmaceutical, Nasdaq, VISA/Master-Card, Playmobil und Disposable Contact Lens.  Im Fall Playmobil war MURRAY, FRANK & SAILER als zweiter Prozessanwalt tätig und hat eine Gruppe von Käufern von Playmobil-Produkten vertreten. MURRAY, FRANK & SAILER konnte sich in einer oft zitierten Begründung eine Bestätigung einer Klägergruppe beschaffen und in der Klage einen Vergleich mit für die Klägergruppe vorteilhaften Bedingungen schließen. Während der Anhörung bezüglich Fairness hat das Gericht „die Anwälte beider Seiten sowohl für die gute Arbeit bei den gegenseitigen Verhandlungsgesprächen als auch für die juristischen Schriftstücke gelobt, die dem Gericht vorgelegt wurden". Im Fall Disposable Contact Lens hat MURRAY, FRANK & SAILER eine Gruppe von Käufern von Einwegkontaktlinsen in Kalifornien vertreten und letztendlich bei den kalifornischen Revisionsgerichten erwirkt, dass die Ablehnung der Bestätigung als Sammelklage aufgehoben wurde.

MURRAY, FRANK & SAILER ist gegenwärtig in einer Reihe von Fällen, die sich mit Verstößen gegen das Sherman-Antitrust-Gesetz befassen, als Prozessanwalt tätig: Sevier & Payne v. Time Warner, Inc. et al. (S.D.N.Y.); Schwartz v. The Thomson Corporation (S.D.N.Y.); Slattery v. Apple Computer Inc. (N.D. Cal.). MFS ist ferner in anderen Fällen, die das Sherman-Antitrust-Gesetz betreffen, für Kläger als Rechtsbeistand tätig: In re American Express Antitrust Litigation (S.D.N.Y.); In re Linens Antitrust Litigation (S.D.N.Y.); In re Hydrogen Peroxide Antitrust Litigation (E.D. Pa.); In re Intel Antitrust Litigation (D. Del.).

 

MURRAY, FRANK & SAILER LLP
Rechtsanwälte für Sammelklagen, die in Kartellrechtsprozessen Resultate erzielt haben.
















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